TestDaF Teilnehmende

Teilnehmende mit Beeinträchtigung

Eine faire Prüfung für alle

Sie haben eine körperliche Behinderung oder Lernschwierigkeiten? Dann können Sie für den TestDaF besondere Bedingungen bei der Prüfungsdurchführung beantragen – einen Nachteilsausgleich. Wir bemühen uns gemeinsam mit unseren Testzentren, Ihren spezifischen Bedarf bei der Durchführung des TestDaF zu berücksichtigen.

Wichtig! Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf. Informieren Sie das TestDaF-Institut oder das Testzentrum, in dem Sie den TestDaF ablegen möchten, mindestens 2-3 Monate vor dem Prüfungstermin über Ihre Beeinträchtigung und erfragen Sie die nächsten Schritte.

Anmeldung mit Beeinträchtigung 

Sie möchten einen Nachteilsausgleich beantragen?

Voraussetzungen

Nach Vorlage eines ärztlichen Attests können Sie besondere Bedingungen beantragen, z.B. bei

  • Lernschwierigkeiten (z.B. Legasthenie)
  • Einschränkungen beim Sprechen (z.B. Stottern)
  • Sehschwäche oder Blindheit
  • Hörschwäche oder Gehörlosigkeit
  • motorische Einschränkungen (z.B. motorische Dyspraxie)

Sie haben eine Beeinträchtigung, die nicht mit aufgeführt wurde? Sprechen Sie uns an. Wir informieren Sie über weitere Behinderungen, für die Sie einen Nachteilsausgleich erhalten können. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Prüfungsumgebung

Viele unterschiedliche Anpassungen sind denkbar. Je nach Beeinträchtigung und Testversion (papierbasiert oder digital) können verschiedene Modifikationen beim TestDaF-Institut beantragt werden.

Beispiele für die Anpassung der Prüfungsumgebung und -durchführung:

  • verlängerte Bearbeitungszeiten
  • zusätzliche, beaufsichtigte Pausen
  • Einzelprüfung in separatem Raum
  • besondere Ausstattung, wie Nutzung eines Kopfhörers, eines Computers, einer Leselampe, eines besonderen Tisches ...
  • Unterstützung durch beisitzende Person, z.B. zum Übertragen Ihrer Antworten

Prüfungsmaterialien

Je nach Testversion (papierbasiert oder digital) können auch Prüfungsmaterialen an Ihre Beeinträchtigung angepasst werden.

Beispiele für die Anpassung der Prüfungsmaterialien:

  • Vorbereitungs- und Testunterlagen in Braille-Schrift
  • Vorbereitungs- und Testunterlagen zur Nutzung mit Screen-Reading-Softwares, z.B. JAWS
  • Tondateien für das Hörverstehen und den Mündlichen Ausdruck mit verlängerten Bearbeitungs- und Pausenzeiten
  • vergrößerte Testhefte
  • Manuskripte zum Vor- bzw. Lippenlesen (Prüfungsteile Hörverstehen und Mündlicher Ausdruck)

Organisatorische Schritte

So beantragen Sie besondere Durchführungsbedingungen:

  • Informieren Sie frühzeitig das TestDaF-Institut oder das Testzentrum (mindestens 2 bis 3 Monate vor dem Prüfungstag, bei Blindheit mindestens 3 Monate davor).
  • Geben Sie Ihre Behinderung auch bei der Anmeldung an: Rubrik Anmeldung für Teilnehmende mit Behinderung.
  • Geben Sie ein ärztliches Attest (auf Englisch oder Deutsch) im Testzentrum ab oder schicken Sie es an das TestDaF-Institut. Das ärztliche Attest sollte nicht älter als 5 Jahre sein.
  • Sobald die Durchführungsmodalitäten vom TestDaF-Institut gemeinsam mit dem Testzentrum und Ihnen festgelegt wurden, schicken wir Ihnen eine schriftliche Vereinbarungen.

Organisatorische Schritte für Teilnehmende mit Einschränkungen in China.

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Wir unterstützen Sie gern und freuen uns auf Ihre Nachricht.


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