TestDaF Lehrkraefte

Beurteilung von TestDaF-Leistungen

Werden Sie Beurteiler*in

g.a.s.t. arbeitet mit einem Netzwerk von erfahrenen Lehrpersonen und anderen Fachkräften zusammen und sucht in regelmäßigen Abständen Beurteilende. Eine freiberufliche Mitarbeit bei g.a.s.t. bietet Ihnen eine hochwertige Qualifizierung und ein fortlaufendes Training zur Zertifizierung als Beurteiler*in für den papierbasierten und den digitalen TestDaF.

Voraussetzungen

  • Einschlägiger Studienabschluss, z. B. Magister, Master oder Staatsexamen (Sek II) in DaF, Germanistik oder einer modernen Fremdsprache
  • Zwei bis drei Jahre Lehrerfahrung in DaF auf den GER-Niveaus B2 und C1 sowie Erfahrungen im Umgang mit der Zielgruppe des TestDaF, d.h. internationalen Studienbewerber*innen
  • Idealerweise Erfahrungen mit standardisierten Sprachprüfungen (z.B. als Prüfer*in)
  • Für den digitalen TestDaF: eigener PC / eigenes Notebook und stabile Internetverbindung
  • Für den papierbasierten TestDaF: Wohnsitz in Deutschland

Hochschulabschluss und Berufserfahrung müssen in einer vollständigen Bewerbung nachgewiesen werden (aussagekräftiges Anschreiben, aktueller Lebenslauf, Zeugnisse und Referenzschreiben).

Qualifizierung

Nach erfolgreicher Bewerbung nehmen Interessierte an dem Qualifizierungsprozess von g.a.s.t. zur Zertifizierung von Beurteilenden teil. Dieser Prozess beginnt mit einer Schulung, nach deren erfolgreichem Abschluss erstmalig ein Zertifikat vergeben wird und die Zulassung zur Beurteilung erfolgen kann. Nach einer zweijährigen Praxisphase mit kontinuierlichem Monitoring kann das Zertifikat nach einem entsprechenden Training erneuert werden.

Qualifizierung

Zertifikat für Beurteilende

Dieses Zertifikat wird von g.a.s.t. vergeben, sofern alle zu der Qualifizierung gehörigen Etappen und Aufgaben erfolgreich absolviert wurden oder die einwandfreie Qualität von Beurteilungen in einer Praxisphase mit fortlaufendem Monitoring und Training erneut nachgewiesen wurde. Das Zertifikat bescheinigt die Fähigkeit, TestDaF-Beurteilungen im jeweils ausgewiesenen Prüfungsteil vornehmen zu können. Sofern die Qualifizierung nicht vollständig abgeschlossen wurde, erhalten Teilnehmer*innen lediglich eine Teilnahmebescheinigung über die Schulung. Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von zwei Jahren und kann danach erneuert werden.

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