Studierende auf einem Campus: ein Störer auf der linken Seite informiert über verkürzte Auswertungszeiten beim diigtalen TestDaF

Teilnehmende mit Beeinträchtigung

Eine faire Prüfung für alle

Sie haben eine körperliche Beeinträchtigung oder Lernschwierigkeiten? Dann können Sie für den TestDaF einen Nachteilsausgleich beantragen. Wir bemühen uns, gemeinsam mit unseren Testzentren Ihren spezifischen Bedarf bei der Durchführung des TestDaF zu berücksichtigen.

Wenn Sie besondere Prüfungsbedingungen benötigen (z. B. einen Nachteilsausgleich wegen einer Beeinträchtigung), melden Sie sich bitte spätestens 10 Wochen vor der Prüfung an. Ein ärztliches Attest in deutscher oder englischer Sprache laden Sie bei der Anmeldung im Teilnehmenden-Portal hoch.

Zur Anmeldung 

Sie möchten einen Nachteilsausgleich beantragen?

Voraussetzungen

Nach Vorlage eines ärztlichen Attests können Sie besondere Bedingungen beantragen, z.B. bei

  • Lernschwierigkeiten (z.B. ADS/ADHS, Legasthenie)
  • Einschränkungen beim Sprechen (z.B. Stottern)
  • Sehschwäche oder Blindheit
  • Hörschwäche oder Gehörlosigkeit
  • motorische Einschränkungen (z.B. motorische Dyspraxie)

Falls Ihre Beeinträchtigung hier nicht aufgeführt ist, können Sie sich an uns wenden. Wir prüfen Ihren Fall individuell und informieren Sie über mögliche Nachteilsausgleiche. Kontaktieren Sie uns dazu bitte direkt.

Prüfungsumgebung

In der Prüfungsumgebung sind verschiedene Anpassungen möglich. Welche Maßnahmen umgesetzt werden können, hängt von der Art der Beeinträchtigung sowie von der jeweiligen Testversion (papierbasiert oder digital) ab. Entsprechende Anpassungen müssen bei g.a.s.t. beantragt werden.

Mögliche Anpassungen der Prüfungsumgebung und -durchführung sind:

  • verlängerte Bearbeitungszeiten
  • zusätzliche Pausen unter Aufsicht
  • Einzelprüfung in separatem Raum
  • spezielle Ausstattung, z. B. Kopfhörer, Computer, Leselampe oder angepasster Tisch
  • Unterstützung durch eine anwesende Person, etwa beim Übertragen der Antworten

Prüfungsmaterialien

Die Prüfungsmaterialien können – sowohl in papierbasierter als auch in digitaler Form – an Ihre individuelle Beeinträchtigungen angepasst werden.

Mögliche Anpassungen sind:

  • Vorbereitungs- und Testunterlagen in Braille-Schrift
  • Digitale Vorbereitungs- und Testunterlagen zur Nutzung mit Screenreadern (z. B. JAWS)
  • Audiodateien für Hörverstehen und Mündlichen Ausdruck mit verlängerten Bearbeitungs- und Pausenzeiten
  • Vergrößerte Testhefte
  • Manuskripte zum Vor- oder Lippenlesen für die Prüfungsteile Hörverstehen und mündlicher Ausdruck

Organisatorische Schritte

So beantragen Sie besondere Durchführungsbedingungen:

  • Melden Sie sich spätestens 10 Wochen vor dem Prüfungstermin zum TestDaF an.
  • Beantragen Sie im Teilnehmenden-Portal über die Kachel „Nachteilsausgleich“ besondere Prüfungsbedingungen.
  • Laden Sie ein ärztliches Attest (auf Englisch oder Deutsch und nicht älter als zwei Jahre) hoch, das Art und Auswirkungen der Beeinträchtigung beschreibt.
  • Die zuständigen Referent*innen bei g.a.s.t. prüfen die Unterlagen und entscheiden in Abstimmung mit Ihnen und dem Testzentrum über mögliche Anpassungen.

Organisatorische Schritte für Teilnehmende mit Einschränkungen in China.

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Wir unterstützen Sie gern und freuen uns auf Ihre Nachricht.


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