Sie haben eine körperliche Beeinträchtigung oder Lernschwierigkeiten? Dann können Sie für den TestDaF einen Nachteilsausgleich beantragen. Wir bemühen uns, gemeinsam mit unseren Testzentren Ihren spezifischen Bedarf bei der Durchführung des TestDaF zu berücksichtigen.
Wenn Sie besondere Prüfungsbedingungen benötigen (z. B. einen Nachteilsausgleich wegen einer Beeinträchtigung), melden Sie sich bitte spätestens 10 Wochen vor der Prüfung an. Ein ärztliches Attest in deutscher oder englischer Sprache laden Sie bei der Anmeldung im Teilnehmenden-Portal hoch.

Nach Vorlage eines ärztlichen Attests können Sie besondere Bedingungen beantragen, z.B. bei
Falls Ihre Beeinträchtigung hier nicht aufgeführt ist, können Sie sich an uns wenden. Wir prüfen Ihren Fall individuell und informieren Sie über mögliche Nachteilsausgleiche. Kontaktieren Sie uns dazu bitte direkt.

In der Prüfungsumgebung sind verschiedene Anpassungen möglich. Welche Maßnahmen umgesetzt werden können, hängt von der Art der Beeinträchtigung sowie von der jeweiligen Testversion (papierbasiert oder digital) ab. Entsprechende Anpassungen müssen bei g.a.s.t. beantragt werden.
Mögliche Anpassungen der Prüfungsumgebung und -durchführung sind:

Die Prüfungsmaterialien können – sowohl in papierbasierter als auch in digitaler Form – an Ihre individuelle Beeinträchtigungen angepasst werden.
Mögliche Anpassungen sind:

So beantragen Sie besondere Durchführungsbedingungen:
Organisatorische Schritte für Teilnehmende mit Einschränkungen in China.