Der TestDaF wird als Nachweis für die sprachliche Studierfähigkeit ausländischer Studierender von allen deutschen Hochschulen anerkannt.
Geregelt wird die Anerkennung des TestDaF durch die „Rahmenordnung über deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT)” sowie durch die darauf beruhenden Ordnungen der jeweiligen Hochschule.
Die erste Fassung der RO-DT trat 2004 in Kraft. Eine zweite Fassung wurde 2011 gemeinsam von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und der Kultusministerkonferenz (KMK) zusammen mit den Prüfungsanbietern erarbeitet und am 3.5.2011 von der HRK sowie am 17.11.2011 von der KMK beschlossen. Sie gilt seit Februar 2012.
Die zweite Fassung der RO-DT stellt vier Prüfungen, mit denen der Nachweis über die sprachliche Studierfähigkeit erbracht werden kann, formal gleich:
Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF)
Feststellungsprüfung im Fach Deutsch der Studienkollegs (FSP)
Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe (DSD II)
Die RO-DT sieht unter anderen Befreiungsgründen vor, dass bestimmte Schulabschlüsse oder Prüfungen von einem der vier genannten Nachweise befreien:
Inhaber eines Schulabschlusses, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht;
Inhaber eines Zeugnisses der folgenden Prüfungen des Goethe-Instituts:
Zum 1.1.2012 hat das Goethe-Institut die Prüfung „Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom“ eingeführt. Sie löst die bisherigen Oberstufenprüfungen ZOP, KDS, GDS ab (http://www.goethe.de/lrn/prj/pba/bes/nc2/deindex.htm).
Für die Zulassung mit dem TestDaF-Zeugnis hat sich gegenüber der 1. Fassung der RO-DT nichts verändert. Die TestDaF-Prüfungsordnung (Anlage 2) wurde aktualisiert.
„Ein in allen Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis TDN 4 abgelegter TestDaF gilt als Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit für die uneingeschränkte Zulassung oder Einschreibung zu allen Studiengängen und Studienabschlüssen.” (§ 4, Abs. 5 RO-DT)
Der TestDaF ermöglicht den Hochschulen, den jeweiligen Fächern und Fachbereichen bzw. Fakultäten eine differenzierte Zulassung ausländischer Studierender je nach erforderlichem Sprachniveau und den vier Teilkompetenzen Leseverstehen, Hörverstehen, Schriftlicher Ausdruck und Mündlicher Ausdruck.
Die RO-DT sieht vor, dass für bestimmte Studiengänge oder generell auch abweichende, niedrigere oder höhere TestDaF-Niveaustufen für die Zulassung festgelegt werden können.
Der TestDaF ist die einzige deutsche Prüfung ihrer Art, die weltweit angeboten, zentral erstellt und ausgewertet wird. Alle Phasen der Prüfung – von der Aufgabenerstellung über die Durchführung bis zur Leistungsbeurteilung – unterliegen einer ständigen Qualitätssicherung und wissenschaftlichen Begleitung. Die Lizenzierung der Testzentren erfolgt durch den Vorstand der Gesellschaft für Akademische Studienvorbereitung und Testentwicklung e. V.
Im Juni 2007 wurde der TestDaF von einem externen Gutachter der Association of Language Testers in Europe (ALTE) evaluiert. Gegenstand der Überprüfung war die Einhaltung der ALTE-Qualitätsstandards in den Bereichen Prüfungsentwicklung, Durchführung und Logistik, Beurteilung und Bewertung der Ergebnisse, statistische Analyse und Ergebnisberichte sowie die Information für Prüfungsteilnehmer und andere Interessierte. Die Arbeit des TestDaF-Instituts wurde in allen genannten Bereichen mit einem sehr zufriedenstellenden Ergebnis bewertet. Die Prüfung TestDaF wurde daher mit dem Qualitätssiegel (Q-Mark) der ALTE ausgezeichnet.
Auf TestDaF-Zeugnissen, die für den TestDaF am 13.11.2012 und danach ausgestellt sind, ist die „Q-Mark“ der ALTE aufgedruckt.
Das TestDaF-Institut berät alle Zulassungs- bzw. Immatrikulationsstellen und Akademischen Auslandsämter sowie Fachbereiche und Fakultäten in Fragen der Festlegung von TestDaF-Niveaustufen bei der Zulassung oder Immatrikulation. Schreiben Sie uns an folgende Adresse:kontakt@testdaf.de.
Die vom TestDaF-Institut gepflegte Webseite www.sprachnachweis.de gibt interessierten Studierenden und Hochschulangehörigen Auskunft über Festlegungen zur sprachlichen Zulassung an Hochschulen für alle Studiengänge, die im Hochschulkompass der HRK verzeichnet sind. Wir bitten alle Hochschulen Ihre Angaben aktuell zu halten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an kontakt@testdaf.de.