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Informationen für Hochschulen
Der Test Deutsch als Fremdsprache wird vom TestDaF-Institut in Hagen seit Anfang 2001 weltweit als Prüfung für ausländische Studieninteressentinnen und Studieninteressenten zum Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse angeboten. Entwickelt wurde der TestDaF 1998–2000 im Auftrag des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK). Ausdrückliche politische Unterstützung hat die Entwicklung des TestDaF auch durch die Beschlüsse der Regierungschefs von Bund und Ländern sowie der Kultusministerkonferenz (KMK) erfahren.
Der TestDaF und das TestDaF-Institut werden getragen von der Gesellschaft für Akademische Studienvorbereitung und Testentwicklung e. V.: Hochschulrektorenkonferenz, Deutscher Akademischer Austauschdienst, Goethe-Institut, FernUniversität in Hagen, Ruhr-Universität Bochum, Universität Leipzig, Fachverband Deutsch als Fremdsprache. (www.gast-ev.de). Nach anfänglichen Zuwendungen v.a. aus Mitteln des BMBF und des Auswärtigen Amtes wird der Test seit 2007 ausschließlich aus Teilnehmerentgelten finanziert. Die Finanzen des TestDaF-Instituts bzw. der Gesellschaft für Akademische Studienvorbereitung und Testentwicklung
e. V. werden jährlich von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft. Hochschulen können den Service des TestDaF-Instituts kostenlos nutzen. Weitere Informationen finden Sie im Jahresbericht des Instituts.
Der TestDaF wird – abhängig von den jeweils erreichten TestDaF-Niveaustufen – als Nachweis für die sprachliche Studierfähigkeit ausländischer Studierender von allen deutschen Hochschulen anerkannt. Geregelt wird die Anerkennung des TestDaF durch die „Rahmenordnung über deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT)”. Beschlossen wurde diese Rahmenordnung
- vom 202. Plenum der Hochschulrektorenkonferenz am 8. Juni 2004
- von der Kultusministerkonferenz am 25. Juni 2004
Diese Rahmenordnung stellt den TestDaF, die DSH und die Feststellungsprüfung im Fach Deutsch der Studienkollegs juristisch gleich und regelt die sprachliche Zulassung mit TestDaF-Zeugnis:
Der TestDaF ermöglicht den Hochschulen, den einzelnen Fächern und Fachbereichen bzw. Fakultäten eine differenzierte Zulassung ausländischer Studierender je nach erforderlichem Sprachniveau und den vier Fertigkeiten Leseverstehen, Hörverstehen, Schriftlicher Ausdruck und Mündlicher Ausdruck. Hierzu hat das Plenum der HRK Empfehlungen zur Zulassung beschlossen.
Der TestDaF ist die einzige Prüfung ihrer Art, die weltweit angeboten, zentral erstellt und ausgewertet wird. Alle Phasen der Prüfung – von der Aufgabenerstellung über die Durchführung bis zur Bewertung – unterliegen einer ständigen Qualitätssicherung und wissenschaftlichen Begleitung.Im Juni 2007 wurde das TestDaF-Institut von einem externen Gutachter der Association of Language Testers in Europe (ALTE) evaluiert. Gegenstand der Überprüfung war die Einhaltung der ALTE-Qualitätsstandards in den Bereichen Prüfungsentwicklung, Durchführung und Logistik, Beurteilung und Bewertung der Ergebnisse, statistische Analyse und Ergebnisberichte sowie die Information von Prüfungsteilnehmern und anderen Interessierten. Die Arbeit des TestDaF-Instituts wurde in allen genannten Bereichen mit einem sehr zufriedenstellenden Ergebnis bewertet.
Das TestDaF-Institut berät alle Zulassungs- bzw. Immatrikulationsstellen und Akademischen Auslandsämter sowie Fachbereiche und Fakultäten in Fragen der Festlegung von TestDaF-Niveaustufen bei der Zulassung oder Immatrikulation. Wenden Sie sich über das Kontaktformular
an das TestdaF-Institut.
Die vom TestDaF-Institut angebotene Webseite www.sprachnachweis.de gibt interessierten Studierenden und Hochschulangehörigen Auskunft über Festlegungen zur sprachlichen Zulassung an Hochschulen für alle Studiengänge. Wir bitten alle Hochschulen Ihre Angaben aktuell zu halten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
info@sprachnachweis.de
Zulassungsrichtlinien und Empfehlungen zum Ausdrucken:
Rahmenordnung über deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen
Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz in Zusammenarbeit mit dem Fachverband Deutsch als Fremdsprache und dem TestDaF-Institut zur Festlegung differenzierter sprachlicher Eingangsvoraussetzungen

