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Association of Language Testers in Europe

ALTE
NGO in Special Consultative Status with the Economic and Social Council of the United Nations



Aktuell

Im Jahr 2007 hat die ALTE begonnen, den aktuellen Qualitätsstandard der Sprachprüfungen ihrer Mitglieder bei einer zentralen Überprüfung durch Gutachter zu evaluieren. Dabei wurden die Bereiche Testentwicklung, Prüfungsdurchführung und Logistik, Beurteilung und Bewertung sowie statistische Analyse einer Prüfung berücksichtigt. Die positiv evaluierten Sprachprüfungen wurden als „satisfactory“ bewertet, Sprachprüfungen, die nicht den Mindeststandards entsprechen, als „unsatisfactory“. Das TestDaF-Institut hat diese Evaluierung im Jahre 2007 erfolgreich abgeschlossen und wurde mit dem Ergebnis „satisfactory“ ausgezeichnet.

Hintergrund

Das TestDaF-Institut ist seit Mai 2005 Mitglied in der ALTE. Dieser Verband der europäischen Sprachtestanbieter hat als Nichtregierungsorganisation (NGO) im Jahr 2006 den Status als beratende Institution bei den Vereinten Nationen erhalten.

Der Verband wurde 1990 von zunächst acht Mitgliedern mit dem Ziel gegründet, einen hohen Qualitätsstandard in der Erfassung und Bewertung von Sprachfähigkeit zu erreichen und dabei Fairness zu garantieren. Dieser Anspruch wurde 1994 in den Richtlinien zur Qualitätssicherung festgehalten, die als "Code of Practice" heute noch Gültigkeit haben. Sie betreffen die folgenden Punkte:

  • Die Entwicklung von Sprachprüfungen
  • Die Auslegung und Verwendung der Prüfungsergebnisse
  • Das Bemühen um Fairness
  • Die Information der Prüfungsteilnehmenden

Der ALTE Code of Practice ist in die folgenden Teile gegliedert:

  Einführung zum Code of Practice (Introduction to the Code of Practice)

  Teil 1 – Verpflichtungen der ALTE-Mitglieder (Obligations of ALTE Members)

  Teil 2 – Verpflichtungen der Prüfungsabnehmer (Obligations of Examination Users)

Qualitätssicherung

Ende der neunziger Jahre wurde die Diskussion um die Qualitätssicherung in der ALTE wieder aufgegriffen und in den darauffolgenden Jahren ein Qualitätsmanagement-System etabliert, das einerseits auf der Selbstevaluation der einzelnen Mitglieder basiert, aber andererseits auch auf einem Monitoring, das die Einhaltung von Mindeststandards überwacht. Ziel der einzelnen Mitglieder ist es jedoch, je nach Möglichkeit und ggfs. durch die Einbeziehung entsprechender Expertise, ihre Standards weiter zu verbessern und höhere Qualitätsstandards („satisfactory“)zu erreichen, die eine bessere Umsetzung der gemeinsamen Qualitätsstandards bedeuten.

Zur Selbstevaluation wurden die sog. Quality Management Checklists entwickelt, die das erreichte Qualitätsniveau in vier Bereichen auswertet:

  Testentwicklung (unit 1)

  Prüfungsdurchführung und Logistik (unit 2)

  Beurteilung und Bewertung (unit 3)

  Statistische Analyse und Ergebnisberichte der Prüfungen (unit 4)

Die Kriterien für eine optimale Umsetzung der Qualitätsstandards sind in den "Principles of good practice" festgelegt.


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